Eine Scheidung gehört zu den belastendsten Lebensereignissen und bringt oft emotionale, rechtliche und finanzielle Herausforderungen mit sich. Besonders bei strittigen Trennungen können Konflikte eskalieren, was nicht nur die Partner*innen, sondern auch gemeinsame Kinder stark belastet. Scheidungsmediation bietet hier eine wertvolle Alternative zu langwierigen und oft belastenden Gerichtsverfahren.
Was ist Scheidungsmediation?
Scheidungsmediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem eine neutrale Mediatorin die Partnerinnen unterstützt, strittige Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge oder Kontakt- bzw. Besuchsrechte eigenverantwortlich zu klären. Ziel ist es, eine faire und nachhaltige Lösung zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Die Vorteile einer Mediation
Einvernehmliche Lösungen: Beide Parteien arbeiten gemeinsam an einer tragfähigen Lösung, die ihre individuellen Bedürfnisse einbezieht.
Zeit- und Kostenersparnis: Mediation ist oft schneller und günstiger als ein langwieriges Gerichtsverfahren.
Vertraulichkeit: Alles, was in der Mediation besprochen wird, bleibt vertraulich.
Erhalt der Beziehungsebene: Besonders wichtig bei Kindern – die Mediation hilft, eine respektvolle Elternbeziehung aufrechtzuerhalten.
Flexibilität: Sitzungen und Themen können individuell angepasst werden.
Welche Themen können in der Mediation geklärt werden?
In der Scheidungsmediation können viele Aspekte behandelt werden, unter anderem:
Aufteilung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Ersparnissen
Regelungen zu Unterhaltszahlungen
OKontaktrecht für Kinder
Klärung von Schulden oder gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen
Umgang mit persönlichen Gegenständen und Erinnerungsstücken
Wie funktioniert Scheidungsmediation während eines Gerichtsverfahrens?
Sollten Sie sich in einem strittigen Scheidungsverfahren befinden und sich für eine Mediation entscheiden, ist der Wechsel problemlos möglich.
Wie kann bei laufendem Gerichtsverfahren in eine Mediation gewechselt werden?
Beide Parteien können zu jedem Zeitpunkt im Zivilverfahren beschließen, an einer Familien- bzw. Scheidungsmediation teilzunehmen. Das Gerichtsverfahren wird während der Mediation unterbrochen oder ruhend gestellt.
Nach einer erfolgreichen Mediation kann das Mediationsergebnis in einem Mediationsvertrag festgehalten werden und dieser vor Gericht als Grundlage für einen gerichtlichen Vergleich dienen. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann das Gerichtsverfahren wie gewohnt fortgeführt werden.
Gemäß § 22 Zivilrechts-Mediations-Gesetz hemmen der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator*in den Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.
Das bedeutet einfach gesagt: Sobald eine Mediation mit einem eingetragenen Mediatorin beginnt und ordnungsgemäß fortgesetzt wird, werden Fristen, wie die Verjährung oder andere gesetzliche Fristen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, vorübergehend angehalten. Diese Fristen laufen also während der Mediation nicht weiter.
Mediation bei Meidl & Metzl in Villach
Scheidungsmediation bietet eine respektvolle und zukunftsorientierte Alternative, um Konflikte auf Augenhöhe zu lösen und gemeinsam eine faire Basis für die Zukunft zu schaffen.
Das Mediationsbüro Meidl & Metzl unterstützt Sie dabei, Ihre Scheidung einvernehmlich zu gestalten – egal, ob Sie bereits in einem Gerichtsverfahren sind oder frühzeitig eine Lösung suchen möchten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin – gemeinsam finden wir eine tragfähige Lösung für Ihre Zukunft!
Meidl & Metzl Mediation und Konfliktmanagement